Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.stripperberlin.de, Paul Janus, im nachfolgenden Agentur genannt.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Künstlern für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art.

 

§ 2 Einverständniserklärung

Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.

 

§ 3 Vertrag /Auftragsbestätigung- und Stornierung

§ 3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.

§ 3.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.

§ 3.3 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), und die Höhe des Honorars.

§ 3.4 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben (per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.6 unserer AGB.

§ 3.5 Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 2 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird. § 3.6 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 2 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.

 

Stornogebühren

30% Stornogebühr bis 2 Wochen vor dem Auftrittsdatum.

50% Stornogebühr bis 1 Wochen vor dem Auftrittsdatum.

70% Stornogebühr bis 12 Stunden vor dem Auftrittsbeginn.

Danach ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden.

 

§ 4 Vom Auftraggeber zu gewährleistende Rahmenbedingungen

§ 4.1 Der von der Agentur vermittelte Künstler erhält bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.

§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich für die Sicherheit des Künstlers während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.

 

§ 5 Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen

§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Aufwand der Show und dem Datum. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.

§ 5.2 Die Bezahlung hat entweder in Bar vor Ort an die jeweiligen Künstlerinnen zu erfolgen oder durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf die Bankverbindung der Agentur.

§ 5.3 Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.

 

§ 6 Jugendschutz

Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen des Künstlers einen erotischen Charakter haben. Personen unter 18 Jahren darf der Eintritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Verantwortung über die Einhaltung des Jugendschutzes liegt beim Veranstalter. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.

 

§ 7 GEMA-Gebühren und KSK

Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.

 

§ 8 Fotos, Videos von der Veranstaltung

§ 8.1 Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn, dies ist mit dem Künstler anders vereinbart.

§ 8.2 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

 

§ 9 Haftung

§ 9.1 Bei Ausfall der Künstlerin am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.

§ 9.2 Für jegliche materielle bzw. personelle Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstlerin entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.

 

§ 10 Veröffentlichung der Daten von stripperberlin.de

§ 10.1 Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.

 

§ 11 Auftrittszeit (Zeitspanne)

§ 11.1 Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

§ 12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

Stripper Berlin